Schule und was kommt dann?

Spätestens wenn die Schüler*innen die Berufspraxisstufe der Schule am Teutoburger Wald besuchen, gerät für sie und ihre Eltern die Zeit nach der Schule in das Blickfeld. Dies kann mit einer gewissen Verunsicherung verbunden sein. Doch ist dafür kein Grund vorhanden. Bisher hat noch keine Schülerin und noch kein Schüler die Schule verlassen, der oder dem nicht ein Angebot für seine weitere Zukunft gemacht werden konnte.

Der Großteil der Schülerschaft wird nach Beendigung der Schule den Berufsbildungsbereich der Werkstätten der Lebenshilfe Detmold und Lemgo besuchen. Dort können sie im Rahmen der Ausbildung die Arbeit in den Bereichen Garten, Industrie und Hauswirtschaft kennenlernen. Um den Übergang für unsere Schüler*innen zu erleichtern, haben sie während ihrer Zeit in der Berufspraxisstufe die Gelegenheit, ein mehrwöchiges Praktikum in dem Berufsbildungsbereich der Werkstatt zu absolvieren. Hier können sie die Arbeit in der Werkstatt kennenlernen. Im Rahmen eines Elternabends werden die Eltern über den Berufsbildungsbereich informiert. Die Verzahnung von Werkstatt und Schule wird durch gegenseitige Besuche verstärkt. So nehmen die Schüler*innen jährlich an einem Ein-Tages-Praktikum im Berufsbildungsbereich der Lebenshilfe Detmold teil. Die Auszubildenden des Berufsbildungsbereichs werden zu Gegenbesuchen in die Schule eingeladen.

Im Rahmen der Diskussion über Inklusion entsteht auch der Wunsch nach Arbeitsplätzen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Die Realisierung dieses Wunsches ist in der Regel bisher nicht einfach. In den letzten Jahren ist es jedoch gelungen, einzelnen Schüler*innen so einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Dies war möglich in einer Tischlerei, einer Gärtnerei, im Hauswirtschaftsbereich eines Kindergartens, einer Kantine und in einem Seniorenheim.

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Wege: Zum einen bietet die Lebenshilfe die Möglichkeit, geeignete Personen auf eine Arbeit außerhalb der Werkstatt vorzubereiten. Zum anderen nehmen einige Schüler*innen an Tests und Maßnahmen des Integrationsfachdienstes (IFD) teil. Nach einer ausgiebigen Testung werden Praktika an geeigneten Arbeitsstätten vereinbart. Diese Praktika können auch über lange Zeiträume gehen, um den Anforderungen einer späteren Arbeitsstelle möglichst nahe zu kommen. Durch diese Langzeitpraktika wird die Vermittlung auf einen Arbeitsplatz angestrebt, der durch verschiedene Programme vom Integrationsfachdienst und teilweise auch von der Agentur für Arbeit finanziell unterstützt wird.

Wir sind sehr optimistisch, dass es auch künftig gelingt für einzelne Schüler*innen nach Beendigung der Schule feste, das heißt sozialversicherungspflichtige, Arbeitsstellen einzurichten.

Berufsorientierung- und vorbereitung in der Schule am Teutoburger Wald

Die Schüler*innen besuchen im Normalfall drei Jahre die Berufspraxisstufe. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit jeweils ein Schuljahr die Arbeitsbereiche Hauswirtschaft, Grüner Bereich und Technischer Bereich kennenzulernen. Sie erhalten so die Möglichkeit, Grundkenntnisse und Fertigkeiten in den verschiedenen Arbeitsfeldern zu erlangen, sich selbst auszuprobieren und zu artikulieren, wo Interessen und Neigung für das bevorstehende Arbeitsleben liegen.

Die Überleitung in die Berufswelt richtet sich nach den persönlichen Potentialen der Schüler*innen und gliedert sich hauptsächlich in unten folgende zwei Stränge.

Direkter Weg in die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) mit Kennenlernen verschiedener Arbeitsbereiche

In Absprache mit den Schüler*innen, deren Eltern und Sorgeberechtigten , den Klassenlehrer*innen und der Schulleitung wird die Schulentlassung mit Übergang in die WfbM in die Wege geleitet.
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Ein Informationstag in Begleitung einer Lehrkraft sowie ein mehrwöchiges Praktikum führen die Schüler*innen an die Arbeitsbedingungen des zukünftigen Berufsfeldes heran. Während des Praktikums erfolgt eine intensive Begleitung und Beratung mit einem abschließenden Auswertungsgespräch. Auch die Eltern und Erziehungsberechtigten der Entlassschüler*innen werden in diesen Prozess eingebunden und umfangreich durch Werkstatt und Schule informiert.

Gegen Ende des Schuljahres findet in der Schule eine ausführliche Berufsberatung mit der Agentur für Arbeit, der Schulleitung, den Entlassschüler*innen sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten und den jeweiligen Klassenlehrer*innen statt, die in der Regel den Antrag auf Aufnahme in die WfbM an den Fachausschuss beschließt.

Nach der Schulentlassung erfolgt nahezu nahtlos der Übergang in die Berufswelt durch die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich (BBB) der WfbM. Im BBB finanziert die Agentur für Arbeit für einen Zeitraum von bis zu 27 Monaten eine Ausbildung (Anlernzeit), in der die Berufsorientierung mit der Wahl des zukünftigen Arbeitsbereiches abgeschlossen wird.

Im Bereich der WfbM sind die Werkstätten der Lebenshilfevereine aus Detmold und Lemgo die wichtigsten Kooperationspartner der Schule am Teutoburger Wald. Mindestens 95 % der Entlassschüler*innen wechselt in die WfbM. Die Zuordnung der Schüler*innen zu diesen beiden Werkstätten erfolgt nach dem Wohnort. Für den Einzugsbereich Detmold, Augustdorf, Horn-Bad Meinberg, Schlangen ist die Lebenshilfe Detmold zuständig. Schüler*innen aus Blomberg, Schieder Schwalenberg und Lügde wechseln in die Lebenshilfe Lemgo. Die Struktur und der Aufbau dieser Werkstatteinrichtungen unterscheiden sich vor allem in der Organisation des Berufsbildungsbereiches.

Detmold:

Hier hat die Lebenshilfe den BBB zentral organisiert und am Standort Schönemark (Werrewerkstatt) angesiedelt. Vorhanden sind vor allem 4 Bereiche:

  • Holzbearbeitung / Technik
  • Küche / Hauswirtschaft
  • Gartenbau / grüner Bereich
  • Industriemontage

Nach einer Phase des Kennenlernens aller Bereiche schließen die Schüler*innen ihre Berufsorientierung ab und entscheiden sich für eines dieser Berufsfelder. Für den Rest der vorgesehenen 27 Monate dauernden beruflichen Bildung durchlaufen sie hier dann ihre Ausbildungszeit. Nach Abschluss dieser Ausbildung werden die Mitarbeiter*innen dann fest in der Werkstatt aufgenommen.

Abweichend von diesem Verfahren können Schüler*innen mit erheblichem und/oder mehrfachen Förderbedarf im Anschluss an die Schulzeit direkt im sogenannten Schwerstbehindertenbereich an den Standorten Johannettental oder Stöltinghof aufgenommen und für die Dauer des BBB angeleitet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link
www.lebenshilfe-detmold.de/arbeiten/

Lemgo:

In den Werkstätten der Lebenshilfe Lemgo werden die Entlassschüler*innen gleich in den Endgruppen aufgenommen. In diesen Gruppen findet der Berufsbildungsbereich integriert statt. Eine Fachkraft ist speziell für die Anleitung der neuen Mitarbeiter*innen zuständig.

In beiden Werkstatteinrichtungen findet vor den Osterferien eines jeden Schuljahres ein Praktikum statt. Dies dauert in Lemgo meist sechs Wochen und im Berufsbildungsbereich der Lebenshilfe Detmold drei Wochen.

Weitere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link
www.lebenshilfe-lemgo.de/pages/werkstaetten/werkstatt-begatal.php

Versuch/Schritte der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt

Gegen Ende der Oberstufe (ca. 10.-11. Schulbesuchsjahr) trifft eine erweiterte Stufenkonferenz aus Mitgliedern der Ober- und Berufspraxisstufe auf Grundlage der schulischen Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens eine Auswahl derjenigen Schüler*innen, die für eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommen. Die Klassenlehrer*innen stimmen diese Entscheidung mit den entsprechenden Schüler*innen und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten ab.

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Potentialanalyse – hamet 2

Wenn sich alle Beteiligten einverstanden erklärt haben, erfolgt eine Kompetenzüberprüfung im Rahmen von KAoA/STAR (Landesvorhaben NRW: „Kein Abschluss ohne Anschluss“ / „Schule trifft Arbeitswelt”) gemäß Element 1 (Potentialanalyse) durch einen Kooperationspartner. Zur Anwendung gelangt i.d.R. das standardisierte Testverfahren “hamet 2” als ein handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung und Förderung elementarer handwerklich motorischer Kompetenzen.

An die Testdurchführung schließt sich zeitnah die Auswertung in einer ersten Berufswegekonferenz an. Teilnehmer sind die Schüler*in, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Vertreter*innen des Integrationsfachdienstes und der Agentur für Arbeit, die Klassenlehrer*in sowie die Stufenkoordinator*in der Berufspraxisstufe, Schulsozialarbeit und Schulleitung. Die Berufswegekonferenz dient der Überprüfung der eingangs getroffenen Entscheidung bzgl. des zugeordneten Arbeitsmarktes, der Identifizierung förder- und entwicklungsbedürftiger Kompetenzbereiche und der Ermittlung möglicher Berufsfelder.

Berufsfelderkundung

Zu Beginn der Berufspraxisstufenzeit findet eine gezielte Berufsfelderkundung entsprechend den Vorgaben von KAoA/STAR Element 2 statt. Die Schüler*innen können im Rahmen von Kurzzeitpraktika in verschiedene Berufsfelder reinschnuppern, sich ausprobieren und unter Beweis stellen. Diese Kennenlernpraktika werden durch den Integrationsfachdienst und unserer Schulsozialarbeiterin koordiniert und begleitet.

Die Auswertung erfolgt in der zweiten Berufswegekonferenz in einem kleineren Rahmen mit dem Ziel, ein geeignetes Berufsfeld mit den Schüler*innen zu verabreden.

Verschiedene Praktika

Im Anschluss an die Berufsfelderkundung absolvieren die Schüler*innen entsprechend KAoA/STAR Element 3 ein oder mehrere begleitete betriebliche Blockpraktika. Die Begleitung erfolgt fachspezifisch durch die Berufspraxisstufe und dem Integrationsfachdienst. Die Schüler*innen können ihre Entscheidung hinsichtlich der Berufswahl überprüfen, erforderliche berufliche Kompetenzen erweitern und Arbeitstugenden entwickeln.

Nach erfolgreich absolvierten Praktika schließt sich die dritte Berufswegekonferenz zur Strategieplanung an. Teilnehmer sind die Schüler*in, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Integrationsfachdienst, die Klassenlehrer*in sowie die Schulleitung und Schulsozialarbeit. Nach Möglichkeit wird die Agentur für Arbeit mit der Erstellung eines arbeitspsychologischen Eignungstestes involviert.

Im weiteren Verlauf erfolgt die Berufsberatung mit der Agentur für Arbeit und beratschlagt unter Beteiligung des Integrationsfachdienstes sowie Vertreter*innen der Schule die weitere Vorgehensweise für den Übergang auf den Arbeitsmarkt:

  • KAoA/STAR Element 3.2 (Schule und Integrationsfachdienst)
    Langzeitpraktikum (optionale Wiederholung) / Vorbereitung u. Akquise einer Beschäftigung bzw. Ausbildung (begleitetes betriebliches Langzeitpraktikum – gestreckt oder im Block)
  • KAoA/STAR Element 3.3 (Integrationsfachdienst und Agentur für Arbeit)
    Übergangsbegleitung (individuelle Unterstützung der Schüler*innen und Beratung der Betriebe bei der Anbahnung eines konkreten Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses)

Gefördert

durch:

Gefördert durch: